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Metzler-Konzernrevision

Die Konzernrevision ist unmittelbar der gesamten Geschäftsleitung unterstellt und berichtspflichtig. Im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen ist sie für alle Tochterunternehmen der Metzler-Gruppe tätig. Sie nimmt ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr und unterliegt keinerlei Weisungen – weder bei der Berichterstattung noch bei der Wertung der Prüfungsergebnisse. Die Konzernrevision ist grundsätzlich befugt, vor Ort zu prüfen.

Im Rahmen ihrer Prüfungen bewertet die Konzernrevision die Effektivität des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse und gibt Empfehlungen für Verbesserungen. Dabei achtet sie nicht nur darauf, dass Betriebs- und Geschäftsabläufe ordnungsgemäß sind, sondern bewertet auch ihre Wirtschaftlichkeit.

Die Prüfungen der Konzernrevision basieren auf einem risikoorientierten Prüfungsplan, der von allen Mitgliedern des Vorstands der  B. Metzler seel. Sohn & Co. AG jährlich vorab schriftlich zu genehmigen ist. Der Prüfungsprozess umfasst die Planung, Vorbereitung, Durchführung und den Prüfungsabschluss.

Er trägt sowohl den Risiken der zu prüfenden Bereiche Rechnung als auch der Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und interner Vorgaben. In Revisionsgesprächen zum Jahresende werden die Prüfungsergebnisse des abgelaufenen Jahres sowie die Prüfungsplanung für das kommende Jahr mit den Gesellschaften, operativen Einheiten und Fachbereichen besprochen.

Die Zahl der Mitarbeiter in der Konzernrevision richtet sich nach der Betriebsorganisation, den Geschäftsfeldern, der Geschäftsentwicklung, der Risikostruktur der Metzler AG sowie nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Sie wird bei Bedarf angepasst. Alle Mitarbeiter der Konzernrevision sind für ihre Aufgaben ausgebildet und qualifiziert, haben umfassende Berufserfahrung und bilden sich regelmäßig weiter. Sie arbeiten ausschließlich in der Konzernrevision.

Die Tätigkeit der Konzernrevision wird jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und entsprach stets uneingeschränkt den aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Frankfurt am Main, Januar 2022